Gutachten Fachbegriffe

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Was ist die 130 % Regelung?

Die 130%-Regelung ist eine besondere Regelung im deutschen Recht, die sich auf die Abwicklung von Kfz-Schäden bezieht. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Die Regelung ermöglicht es dem Fahrzeughalter, das Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen, unter der Bedingung, dass die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs nicht übersteigen.

Beispiel: Nehmen wir an, das Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro und einen Restwert von 3.000 Euro. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt normalerweise vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Nach der 130%-Regel darf das Fahrzeug jedoch repariert werden, solange die Reparaturkosten 13.000 Euro (130% von 10.000 Euro) nicht überschreiten.

Wenn die Reparaturkosten beispielsweise 12.000 Euro betragen, ist die Reparatur nach der 130%-Regel zulässig. Die Versicherung würde dann die Reparaturkosten übernehmen. Wenn sich der Fahrzeughalter jedoch gegen eine Reparatur entscheidet, würde er den Wiederbeschaffungswert minus Restwert, also 7.000 Euro (10.000 Euro – 3.000 Euro), von der Versicherung erhalten.

Diese Regelung soll das Interesse des Fahrzeughalters am Erhalt seines Fahrzeugs schützen, insbesondere wenn es für ihn einen besonderen, über den materiellen Wert hinausgehenden Wert hat. Der Fahrzeughalter muss nach der Reparatur das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen, um Missbrauch dieser Regelung zu verhindern​​​​.

An- und Abmeldekosten

Im Falle eines Totalschadens nach einem Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung für die Kosten, die bei der Abmeldung Ihres beschädigten Fahrzeugs und der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs anfallen. Diese Kosten werden als eigenständiger Posten im Rahmen der Schadensregulierung betrachtet. Gerichtsurteilen zufolge kann die Pauschale für diese Kosten bis zu 90 Euro betragen.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung ist ein Begriff aus dem Schadenersatzrecht, bei dem der Geschädigte nach einem Unfall die Kosten für eine mögliche Reparatur des Fahrzeugs von der Versicherung des Verursachers erstattet bekommt, ohne dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Der Betrag basiert auf einem Kostenvoranschlag oder einem Gutachten. Diese Methode ermöglicht es dem Geschädigten, selbst zu entscheiden, ob und wie das Fahrzeug repariert wird, oder den Betrag anderweitig zu verwenden.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine vorläufige, unverbindliche Einschätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Dieser wird häufig von Haftpflichtversicherungen des Unfallverursachers vorgeschlagen.

Allerdings deckt ein Kostenvoranschlag nicht alle potenziellen Schadenersatzpositionen ab, beispielsweise die merkantile Wertminderung. Ein vollständiges Gutachten oder ein Kurzgutachten von einem qualifizierten Sachverständigen liefert dagegen eine fundierte Bewertung des Schadens und dient auch als Absicherung für den Fall, dass es zu Zahlungsverzögerungen oder Kürzungen durch die Versicherung kommt.

Was ist merkantile Wertminderung?

Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs, der trotz einer fachgerechten Reparatur nach einem Unfall verbleibt. Dieser Wertverlust entsteht, weil das Fahrzeug als Unfallwagen gilt und daher auf dem Markt im Vergleich zu einem gleichwertigen, unfallfreien Auto weniger Wert hat. Der merkantile Minderwert ist eine fiktive Größe, die berücksichtigt, dass der Verkaufswert des Fahrzeugs nach einem Unfall geringer ist, auch wenn es komplett und sachgerecht repariert wurde.

Der merkantile Minderwert ist von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu erstatten, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Bei Kaskoschäden besteht meistens kein Anspruch auf einen Ausgleich.

Die Höhe des merkantilen Minderwerts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter des Fahrzeugs, der Fahrleistung, dem Zustand und der Ausstattung des Fahrzeugs sowie der Marktgängigkeit. Die Ermittlung des merkantilen Minderwerts ist oft komplex und kann von Gerichten unterschiedlich interpretiert werden. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung oder feste Formel für die Berechnung der Wertminderung, und die Einschätzungen können subjektiv sein.

Im Gegensatz dazu steht der technische Minderwert, der sich auf einen Wertverlust bezieht, der daraus resultiert, dass das Fahrzeug trotz Reparatur nicht mehr in den gleichen Zustand versetzt werden kann wie vor dem Unfall​​​​​​.

Mietwagen (Anspruch)

Als Unfallopfer haben Sie bei einem Haftpflichtschaden das Recht, für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert wird oder bei einem Totalverlust, ein Ersatzfahrzeug zu mieten. Es ist wichtig zu beachten, dass im Rahmen der Schadensminderungspflicht eine angemessene Nutzung des Mietfahrzeugs erwartet wird, was bedeutet, dass Sie dieses Fahrzeug regelmäßig, idealerweise mindestens 20 Kilometer pro Tag, nutzen sollten.

Falls Ihre tägliche Fahrleistung mit dem Mietfahrzeug unter 20 Kilometer liegt, könnte laut Rechtsprechung die Nutzung eines Taxis als wirtschaftlichere Alternative angesehen werden. Wenn Sie während des Reparaturzeitraums kein Mietfahrzeug benötigen, besteht alternativ die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten.

Neuwagenersatz (Anspruch)

Sie können eine Neufahrzeugentschädigung beanspruchen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Kriterien, basierend auf der Rechtsprechung, sind wie folgt strukturiert:

  1. Alter des Fahrzeugs: Ihr Fahrzeug sollte nicht älter als einen Monat ab dem Datum der Zulassung sein.
  2. Laufleistung des Fahrzeugs: Die Laufleistung Ihres Fahrzeugs sollte 1.000 Kilometer nicht überschreiten. In Ausnahmefällen wird ein Fahrzeug auch dann als neuwertig betrachtet, wenn es bis zu 3.000 Kilometer gefahren wurde.
  3. Ausmaß des Schadens: Das Fahrzeug muss erheblich beschädigt sein. Dies bezieht sich insbesondere auf Schäden, die die Struktur des Fahrzeugs betreffen. Eine Reparatur sollte technisch nicht möglich sein, um das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen, oder sie sollte unverhältnismäßig aufwendig sein.

Bitte beachten Sie, dass es für Laien oft schwierig sein kann, diese Ansprüche ohne die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht durchzusetzen. Für weitere Informationen und Beratung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Notreparatur

Eine Notreparatur dient dazu, ein nach einem Unfall beschädigtes Fahrzeug vorübergehend fahrtüchtig und verkehrssicher zu machen, bis die endgültige Reparatur erfolgen kann. Die Kosten für solche Notreparaturen, die ausschließlich der Wiederherstellung der Fahrfähigkeit oder der Verkehrssicherheit dienen, werden normalerweise von der haftpflichtigen Versicherung übernommen. Die Durchführung einer Notreparatur kann auch als Teil der Schadensminderungspflicht des Geschädigten angesehen werden, um die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs zu verkürzen. Wichtig ist jedoch, dass die passive Sicherheit des Fahrzeugs durch die Notreparatur vollständig wiederhergestellt werden kann, um das Risiko bei einem möglichen Folgeunfall zu minimieren.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine wichtige Entschädigung für Personen, die nach einem Verkehrsunfall ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Diese Entschädigung kann von der gegnerischen Versicherung gefordert werden, wenn das eigene Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt ist oder wenn es einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat und ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Modell und das Alter des Fahrzeugs. Die Entschädigungssätze variieren und sind in der Schwacke-Tabelle in insgesamt elf Gruppen eingeteilt. Die Tagessätze reichen von 23 bis 175 Euro. Bei älteren Fahrzeugen (über fünf bzw. zehn Jahre alt) wird die Entschädigung in der Regel um eine oder zwei Gruppen niedriger angesetzt.

Die Nutzungsausfallentschädigung wird so lange gezahlt, wie das Fahrzeug in der Werkstatt ist. Es besteht jedoch eine Schadensminderungspflicht, was bedeutet, dass der Geschädigte sich um eine schnelle Begutachtung und zeitnahe Reparatur bemühen muss. Wichtig ist auch zu beachten, dass die Nutzungsausfallentschädigung nur gewährt wird, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert oder bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug beschafft wird. Eine fiktive Abrechnung ist in diesem Fall nicht möglich.

Bei der Beantragung der Nutzungsausfallentschädigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie der Nachweis eines Nutzungswillens. Der Nutzungswille kann infrage gestellt werden, wenn der Geschädigte nicht zeitnah eine Reparatur durchführt oder ein Ersatzfahrzeug anschafft. Allerdings wird generell vermutet, dass zugelassene Fahrzeuge ständig genutzt werden sollen.

In Fällen, in denen der Geschädigte ein Zweitfahrzeug besitzt, kann dennoch ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen, insbesondere wenn das Zweitfahrzeug von anderen Familienmitgliedern genutzt wird.

Reparaturkosten

Reparaturkosten sind die Kosten, die für die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs oder anderen Objekts anfallen. Sie umfassen Material- und Arbeitskosten, die notwendig sind, um das beschädigte Objekt in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuführen oder zumindest seine Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. Im Kontext von Verkehrsunfällen beziehen sich Reparaturkosten auf die Ausgaben, die entstehen, um ein beschädigtes Fahrzeug zu reparieren.

Bei der Abwicklung von Reparaturkosten im Haftpflichtschadenfall sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Übernahme durch Versicherung: Die Reparaturkosten, die auf Basis des Gutachtens eines Kfz-Sachverständigen berechnet werden, müssen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
  2. Fiktive Abrechnung: Sie haben die Option, sich für eine fiktive Abrechnung zu entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt.
  3. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands: Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall zurückversetzt wird.
  4. Ausnahmen bei Totalschäden: Bei einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden werden die Reparaturkosten normalerweise nicht übernommen.
  5. 130%-Regel: Diese Regel greift bei einem wirtschaftlichen Totalschaden und ermöglicht die Reparatur, wenn die Kosten 130% des Wiederbeschaffungswerts nicht überschreiten.

Restwert

Der Restwert ist der geschätzte Verkaufswert eines Fahrzeugs nach einem Schaden, wie beispielsweise einem Unfall. Er repräsentiert den Betrag, den man theoretisch erhalten könnte, wenn das beschädigte Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand verkauft wird. Der Restwert ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Gesamtschadens nach einem Unfall, insbesondere wenn entschieden wird, ob ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird. In diesem Kontext wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (dem Wert vor dem Unfall) abgezogen, um den Schadensbetrag zu ermitteln.

Was ist die Schadensminderungspflicht?

Die Schadensminderungspflicht verlangt von einer geschädigten Person, nach einem Vorfall wie einem Unfall, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet, dass der Geschädigte verpflichtet ist, unnötige oder überhöhte Kosten zu vermeiden. Diese Pflicht wird im deutschen Schadenersatzrecht betont und soll sicherstellen, dass der Schädiger nicht mit überflüssigen Kosten belastet wird. Gleichzeitig hat der Geschädigte Anspruch auf vollen Schadensersatz, solange die Kosten im Rahmen der Schadensminderungspflicht bleiben.

Was ist Schadensregulierung?

Schadensregulierung bezieht sich auf den Prozess der finanziellen und administrativen Abwicklung nach einem Schadenfall, wie beispielsweise einem Verkehrsunfall. Dies umfasst die Bewertung des Schadens, die Feststellung der Haftung, Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien (oft durch Versicherungen vertreten) und die endgültige Auszahlung zur Deckung der Reparaturkosten, medizinischen Ausgaben oder anderer entstandener Kosten. Ziel ist es, den Geschädigten für ihre Verluste zu entschädigen und das beschädigte Eigentum oder die Gesundheit soweit möglich wiederherzustellen.

UPE Ersatzteilaufschlag

Der UPE-Ersatzteilaufschlag bezieht sich auf einen Zuschlag, der von Autohäusern und Reparaturwerkstätten auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für Ersatzteile aufgeschlagen wird. Diese Aufschläge dienen dazu, die Kosten für die Lagerhaltung und Verfügbarkeit von Originalersatzteilen abzudecken und können die Reparaturdauer verkürzen. Sie sind branchenüblich und liegen im Durchschnitt zwischen 10 % und 30 %, je nach Marke und Region.

In der Schadensregulierung, insbesondere bei Kfz-Unfällen, können diese Aufschläge relevant sein, da sie Teil der Gesamtreparaturkosten sein können. Im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung, bei der die Schadenshöhe auf Basis eines Sachverständigengutachtens ohne tatsächliche Reparatur ermittelt wird, ist die Erstattung dieser Aufschläge rechtlich umstritten. Verschiedene Gerichtsurteile haben die Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen in solchen Fällen unterschiedlich beurteilt. In einigen Fällen wurden sie als erstattungsfähig angesehen, während in anderen Fällen die Erstattung abgelehnt wurde​​​​​​.

Was ist Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der benötigte Betrag, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu dem Zustand zu kaufen, in dem sich das beschädigte Fahrzeug unmittelbar vor dem Schadenereignis befand. Dieser Wert wird oft im Rahmen der Schadensregulierung nach einem Unfall verwendet, um den finanziellen Verlust des Geschädigten zu bestimmen, vorwiegend wenn ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird. Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt Faktoren wie:

  1. Fahrzeugeigenschaften: Berücksichtigt werden Laufleistung, Alter, Anzahl der Vorbesitzer und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs.
  2. Sonderausstattungen und Vorschäden: Zusätzliche Ausstattungen und frühere Schäden am Fahrzeug werden in die Bewertung einbezogen.
  3. Haupt- und Abgasuntersuchungen: Die Termine für diese Untersuchungen beeinflussen den Wert.
  4. Marktlage: Regionale und saisonale Marktbedingungen fließen in die Wertermittlung ein.
  5. Regionale Unterschiede: Der Wiederbeschaffungswert variiert je nach Region, wobei erhebliche Preisunterschiede bestehen können.

Die Ermittlung erfolgt am örtlichen Markt, um dem Geschädigten die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs in der eigenen Region zu ermöglichen.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts übersteigen. In anderen Worten, wenn es finanziell nicht sinnvoll ist, das Auto zu reparieren, weil die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden berechnet?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird wie folgt berechnet:

  1. Wiederbeschaffungswert (WBW): Der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall.
  2. Restwert (RW): Der Wert des beschädigten Fahrzeugs.
  3. Reparaturkosten (RK): Die Kosten für die Reparatur des Schadens.

Wenn die Reparaturkosten plus Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Beispiel:

  • WBW: 10.000 €
  • RW: 2.000 €
  • RK: 9.000 €

Rechnung: RK (9.000 €) + RW (2.000 €) = 11.000 € > WBW (10.000 €)

Da 11.000 € höher als 10.000 € sind, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

  1. Was passiert mit dem Fahrzeug?: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie die Option, das Fahrzeug zu behalten und selbst zu reparieren, es zu verkaufen oder auf die Reparatur zu verzichten und eine Auszahlung von der Versicherung zu erhalten. Die Auszahlung wäre der Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert​​.
  2. Zuständige Versicherung: Wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt Ihre Vollkaskoversicherung zum Tragen​​.
  3. 130-Prozent-Regel: Diese Regelung erlaubt es, dass ein Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden repariert werden kann, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. Nach der Reparatur muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang genutzt werden, um Missbrauch dieser Regelung zu verhindern​​​​.

Technischer vs. wirtschaftlicher Totalschaden: Bei einem technischen Totalschaden ist eine Reparatur des Fahrzeugs nicht mehr möglich, und der Restwert beträgt 0 Euro. Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet hingegen, dass das Auto eventuell noch fahrtüchtig ist, aber die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre