SV Gutjar — Kfz-Sachverständiger

Ratgeber

Gutachten oder Kostenvoranschlag — was ist richtig?

Gutachten

über der Bagatellgrenze

0 €

bei Fremdverschulden

Wertminderung

nur im Gutachten

4 Min./Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger

Kurz gesagt

Faustregel: Bei unverschuldetem Unfall über der Bagatellgrenze immer ein Gutachten — die Versicherung zahlt es. Nur bei sehr kleinen Schäden reicht ein Kostenvoranschlag.

Über der Bagatellschadengrenze (rund 750–1.000 €) ist fast immer das Gutachten die richtige Wahl: Es ist beweissicher und erfasst Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden. Bei Kleinstschäden genügt der Kostenvoranschlag.

Der entscheidende Unterschied

KriteriumKostenvoranschlagGutachten
Reparaturkostenjaja
Wertminderungneinja
Nutzungsausfallneinja
Verdeckte Schädenseltenja
Beweiskraft vor Gerichtgeringhoch
Kosten bei FremdverschuldenGegner zahlt

Wann der Kostenvoranschlag reicht

Bei eindeutigen Kleinstschäden unterhalb der Bagatellgrenze — ein einzelner Kratzer, eine kleine Delle ohne Folgeschäden — genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Er ist schnell und unkompliziert.

Wann Sie ein Gutachten brauchen

  • Schaden über der Bagatellgrenze (~750–1.000 €)
  • Unverschuldeter Unfall — die Versicherung zahlt das Gutachten
  • Verdacht auf verdeckte Schäden
  • Streit über die Schuldfrage oder Schadenshöhe
  • Wertminderung oder Nutzungsausfall geltend machen

Bei unverschuldetem Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl — und die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Sie zahlen nichts.

Häufige Fragen

Bei Fremdverschulden zahlen Sie für das Gutachten ohnehin nichts — die Versicherung übernimmt die Kosten. Der vermeintliche Preisvorteil entfällt also.

Bei Kleinschäden ja. Bei größeren oder strittigen Schäden ist ein neutrales Gutachten die sichere Grundlage.

Ja, das ist möglich — allerdings ohne Wertminderung und ohne Absicherung gegen verdeckte Schäden.

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