Kfz-Gutachten
Sie benötigen ein belastbares Kfz-Gutachten? Als TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger können Sie von mir ein belastbares Kfz-Gutachten erwarten.
Kfz Sachverständiger Gutjar
Willkommen! Mein Name ist Dimitri Gutjar, und ich bin Ihr erfahrener Sachverständiger und zuverlässiger Partner des TÜV Rheinland für Kfz-Gutachten. In der heutigen schnelllebigen Welt verstehe ich die Wichtigkeit von Effizienz und Bequemlichkeit. Deshalb komme ich persönlich zu Ihnen, um Ihr Fahrzeug fachgerecht zu bewerten und ein professionelles Gutachten zu erstellen. Mit meiner Expertise und dem Vertrauen, das mir als Partner des TÜV Rheinland entgegengebracht wird, biete ich einen Service, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ihr Fahrzeug ist in den besten Händen.
Vor-Ort-Begutachtung
Umfassende Überprüfung
Rechtlich standfeste Gutachten
Bei Kfz Gutachten gibt es die Wahl zwischen:
In 3 Schritten
zu Ihrem Kfz-Gutachten
Wann benötige ich ein Kfz Wertgutachten?
Ein Kfz-Wertgutachten wird in verschiedenen Situationen benötigt:
Ein Kfz-Wertgutachten liefert eine fundierte Einschätzung des Fahrzeugwerts und kann bei Bedarf auch vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Es wird empfohlen, sich an einen qualifizierten und erfahrenen Kfz-Sachverständigen zu wenden, um ein solches Gutachten erstellen zu lassen.
Kfz Unfallgutachten
Ein Kfz Unfallgutachten dient der Beweissicherung und ist ein rechtlich belastbares Dokument über den Schaden, den Sie erlitten haben. Insbesondere in Zeiten, in denen Versicherungen gerne die Schadensumme drücken wollen, ist ein Schadengutachten sinnvoll, wenn Sie die volle Höhe Ihres Schadens erstattet bekommen möchten.
Im Folgenden finden Sie alles Wichtige zu Unfallgutachten!
Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Die wichtigste Frage vorab! Viele fragen sich, wann und warum ich nach einem Unfall unbedingt ein Kfz Gutachten erstellen lassen sollte und wann ein Kostenvoranschlag mehr als ausreichend ist.
Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall können zwei Szenarien unterschieden werden:
Schäden unter 750 Euro: Für Schäden bis zu einem Wert von 750 Euro ist in der Regel ein Kostenvoranschlag ausreichend. Man spricht hier auch von der Buchadelschadenshöhe von 750 €. Ein Kostenvoranschlag bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, kleinere Schäden abzuwickeln und sollte von keiner Versicherung angezweifelt werden.
Schäden über 750 Euro: Liegt die Schadenshöhe über 750 Euro, haben Sie das Recht auf eine unabhängige Begutachtung des Schadens. Es ist empfehlenswert, sich für eine professionelle Begutachtung zu entscheiden, um sicherzustellen, dass die volle Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung erstattet wird.
Als Unfallgeschädigter haben Sie viele Rechte. Diese beinhalten:
Die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls mit der Versicherung des Unfallgegners kann aus vielerlei Gründen problematisch sein. Daher ist es entscheidend, Ihr Recht auf eine unabhängige Fahrzeugbewertung in Anspruch zu nehmen. Dies spielt eine zentrale Rolle, um zu gewährleisten, dass Sie angemessen für Ihren Schaden entschädigt werden.
Als Ihr Sachverständiger ermittele ich den Gesamtschaden und berate Sie, falls nötig, bei der Auswahl eines spezialisierten Rechtsanwalts. Zudem sorgt dieser dafür, dass die Versicherung der Gegenpartei die Kosten trägt.
Die Inanspruchnahme eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen kann Verzögerungen verhindern und einen vollständigen Schadensausgleich gewährleisten. Falls Sie sich in der Rhein-Main-Region aufhalten, zögern Sie nicht, mich für weitere Auskünfte zu unserem Service zu kontaktieren.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Totalverlust oder eine kleinere Reparatur handelt: Wenn Ihr Fahrzeug nicht einsatzbereit ist, haben Sie das Recht auf eine finanzielle Kompensation für die Zeit, in der Sie es nicht nutzen können.
Sollte Ihr Wagen nach einem Verkehrsunfall einer Reparatur unterzogen werden, steht Ihnen ein Anspruch auf einen Leihwagen zu, damit Ihre Mobilität weiterhin gewährleistet bleibt.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Kosten für einen Anwalt vom Geschädigten getragen werden müssen. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die verantwortliche Partei des Unfalls die Anwaltsgebühren und weitere Schadensersatzansprüche übernehmen muss.
Es besteht die Möglichkeit, sich den Betrag für den Schaden auszahlen zu lassen, falls Sie die Reparatur eigenständig veranlassen oder sich gegen eine Reparatur entscheiden.
Ein Unfall führt stets zu einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Als Betroffener haben Sie ein Anrecht auf diese Wertminderung, welche Ihr Gutachter in seiner Beurteilung einbeziehen wird.
Was kostet ein Kfz Unfallgutachten?
Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen von der Höhe des entstandenen Schadens ab und werden in der Regel prozentual berechnet, wobei der Prozentsatz mit zunehmendem Schaden sinkt.
Bei einem Schaden von 1.000 Euro können die Kosten beispielsweise zwischen 290 und 350 Euro liegen, was etwa 30 % entspricht.
Bei einem höheren Schaden, wie 20.000 Euro, könnten die Kosten bei etwa 1.500 Euro liegen, was 7,5 % des Schadenswertes entspricht. Diese Regelung findet sich in einer Honorartabelle.
Als Unfallgeschädigter müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken über die Übernahme dieser Kosten machen. Normalerweise werden diese von der Versicherung der gegnerischen Partei getragen. Ich kümmere mich um die direkte Abrechnung der Gutachterkosten mit der Versicherung durch eine sogenannte Abtretungsabklärung.
Wer trägt die Kosten bei selbstverschuldeten Unfallschäden?
Bei selbst verschuldeten Unfällen mit einem Schadenswert von über 2000 Euro werden die Kosten für ein Gutachten normalerweise von der Kaskoversicherung übernommen. Dies ist leider von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich und sollten Sie mit Ihrer Versicherung vorher abklären.
Die Versicherung kann die Kostenübernahme ablehnen, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde oder auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Fristen bei einem Unfall
Als Unfallgeschädigter gibt es in der Regel keine festen Fristen, die Sie für die Meldung des Unfalls oder die Beantragung eines Gutachtens beachten müssen.
Als Unfallverursacher sind Sie in der Regel an bestimmte Meldefristen gebunden, die von Ihrer Versicherungspolice festgelegt werden, wie beispielsweise das Melden des Unfalls innerhalb von drei bis sieben Tagen.
Im Gegensatz dazu müssen Sie als Unfallgeschädigter solche Fristen normalerweise nicht beachten. Es ist dennoch ratsam, den Vorfall so bald wie möglich zu melden, um eine reibungslose und zeitnahe Abwicklung des Schadensfalles zu gewährleisten.
Ist eine Auszahlung der Schadenssumme möglich?
Fiktive Schadensabrechnung
In Deutschland erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 249 BGB) eine sogenannte fiktive Schadensabrechnung. Das bedeutet, dass Sie eine Entschädigung für einen Unfallschaden erhalten können, die auch den Nutzungsausfall und die Wertminderung des Fahrzeugs umfasst, jedoch ohne die Mehrwertsteuer. Ich werde mit Ihnen die Vor- und Nachteile dieser Art der Schadensabwicklung in Ihrem speziellen Fall durchgehen, um die beste Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.