SV Gutjar — Kfz-Sachverständiger

Ratgeber

Nutzungsausfall nach Unfall: Höhe, Tabelle & Anspruch

23–175 €

je Tag, nach Klasse

ohne Mietwagen

statt Ersatzwagen

nach Tabelle

Sanden-Danner / Schwacke

5 Min./Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger

Kurz gesagt

Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht nutzen können – wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und liegt je nach Tabelle meist zwischen rund 23 und 175 € pro Tag.

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen Geld zu: die Nutzungsausfallentschädigung.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Steht Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall still, entgeht Ihnen die Möglichkeit, es zu nutzen. Dafür gibt es einen pauschalen Ausgleich – auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. So entscheiden Sie selbst, ob Sie einen Ersatzwagen mieten oder sich den Nutzungsausfall auszahlen lassen.

Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?

  • Der Unfall war unverschuldet (oder die Gegenseite haftet anteilig).
  • Sie hatten den Willen und die Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen (Nutzungswille).
  • Sie haben keinen Mietwagen in Anspruch genommen – sonst gibt es die Mietwagenkosten.
  • Die Ausfalldauer ist durch ein Gutachten belegt (Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer).

Wie hoch ist der Nutzungsausfall pro Tag?

Maßgeblich ist die Fahrzeuggruppe nach der Tabelle von Sanden-Danner/Schwacke. Je höherwertig und neuer das Fahrzeug, desto höher der Tagessatz. Eine grobe Orientierung:

Fahrzeugklasse (Beispiel)Nutzungsausfall / Tag
Kleinwagen (z. B. VW Up, Gruppe B–C)ca. 23–35 €
Kompaktklasse (z. B. VW Golf, Gruppe E–F)ca. 43–59 €
Mittelklasse (z. B. VW Passat, Gruppe G–H)ca. 59–79 €
Oberklasse / SUV (Gruppe J–L)ca. 119–175 €

Die genaue Gruppe und der Tagessatz werden im Gutachten festgelegt. Ältere Fahrzeuge werden meist eine Gruppe niedriger eingestuft.

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Die Rechnung ist einfach: Tagessatz der Fahrzeuggruppe × Anzahl der Ausfalltage. Die Ausfalltage ergeben sich aus der im Gutachten ausgewiesenen Reparaturdauer (plus angemessener Überlegungs- und Bestellzeit) oder – bei Totalschaden – aus der Wiederbeschaffungsdauer.

Wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?

Gezahlt wird für die tatsächlich erforderliche Ausfallzeit. Bei einer Reparatur ist das die Reparaturdauer zuzüglich einer angemessenen Frist. Bei einem Totalschaden wird die Wiederbeschaffungsdauer angesetzt – üblich sind hier rund 14 Tage, je nach Fahrzeug auch mehr.

Häufige Fragen

Je nach Fahrzeugklasse meist zwischen rund 23 und 175 € pro Tag, festgelegt nach der Tabelle von Sanden-Danner/Schwacke im Gutachten.

Das hängt von der Fahrzeuggruppe ab – vom Kleinwagen (ca. 23 €) bis zur Oberklasse (bis ca. 175 €).

Bei unverschuldetem Unfall, wenn Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten und keinen Mietwagen genommen haben.

Tagessatz der Fahrzeuggruppe multipliziert mit der Zahl der Ausfalltage laut Gutachten.

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