SV Gutjar — Kfz-Sachverständiger

Ratgeber

Unfallgutachten: Wann Sie es brauchen, was drinsteht & wer zahlt

Dokumentierter Unfallschaden am Kotflügel — Grundlage für das Unfallgutachten

0 €

für Geschädigte — Gegner zahlt

24–48 h

bis zum Vor-Ort-Termin

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Mitglied im Verband

6 Min./Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger

Kurz gesagt

Ein Unfallgutachten dokumentiert nach einem Verkehrsunfall Schadensumfang, Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert beweissicher. Oberhalb der Bagatellgrenze (~750–1.000 €) haben Geschädigte Anspruch darauf — die gegnerische Haftpflicht trägt die Kosten, den Gutachter wählen Sie selbst.

Das Unfallgutachten ist Ihr wichtigstes Beweismittel nach einem Unfall: Es dokumentiert alle Schäden gerichtsfest und beziffert jede Position, die Ihnen zusteht. Bei Fremdverschulden zahlt es die gegnerische Versicherung.

Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?

Immer dann, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 bis 1.000 € liegt — und das ist schneller erreicht, als viele denken: Moderne Stoßfänger verbergen Sensorik, Halter und Träger, aus dem optischen Kratzer wird in der Kalkulation ein vierstelliger Betrag.

Besonders wichtig ist das Gutachten bei unklarer Schuldfrage, bei Verdacht auf verdeckte Schäden, bei geplanter fiktiver Abrechnung — und immer dann, wenn Sie Wertminderung oder Nutzungsausfall geltend machen wollen. Diese Positionen erfasst nur ein vollständiges Gutachten, kein Kostenvoranschlag.

Faustregel: Sieht der Schaden nach mehr als einem oberflächlichen Kratzer aus, lohnt die kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist — oder ein Kostenvoranschlag reicht.

Was steht in einem Unfallgutachten?

  • Schadensumfang: alle beschädigten Bauteile, fotografisch und messtechnisch dokumentiert
  • Reparaturweg und kalkulierte Reparaturkosten (Audatex/DAT)
  • Merkantile Wertminderung — der Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert (entscheidend bei Totalschaden)
  • Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer — Basis für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Plausibilität des Unfallhergangs (Kompatibilität der Schäden)

So läuft das Unfallgutachten ab

Vom Anruf bis zum fertigen Dokument sind es vier Schritte — und Ihr Aufwand ist minimal:

  • 1. Kontakt & Termin: meist innerhalb von 24–48 Stunden, ich komme zu Ihnen.
  • 2. Begutachtung vor Ort: 30–60 Minuten am Fahrzeug — zuhause, im Betrieb oder in der Werkstatt.
  • 3. Kalkulation & Bewertung: Reparaturkosten, Wertminderung, Rest- und Wiederbeschaffungswert.
  • 4. Fertiges Gutachten — sorgfältig und nachvollziehbar nach höchsten Standards erstellt, für die Verwendung bei Versicherung, Anwalt oder Gericht.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Wichtig bei Teilschuld: Auch wenn nur anteilig erstattet wird, fixiert das Gutachten die volle Schadenshöhe — und verhindert, dass die Versicherung zusätzlich an einzelnen Positionen kürzt.

SituationWer trägt die Gutachterkosten?
Unverschuldeter UnfallGegnerische Haftpflicht — vollständig
Teilschuld (z. B. 50/50)Anteilig entsprechend der Haftungsquote
KaskoschadenJe nach Vertrag — oft stellt die Kasko den Gutachter
Bagatellschaden (< ~750 €)Kostenvoranschlag statt Gutachten empfohlen

Kann ein Unfallgutachten beanstandet werden?

Ja — und das passiert in beide Richtungen. Kürzt die gegnerische Versicherung Positionen aus Ihrem Gutachten, muss sie das fachlich begründen; pauschale Kürzungen müssen Sie nicht akzeptieren. Umgekehrt gilt: Hat die Versicherung selbst ein Gutachten erstellen lassen, das Ihnen zu niedrig erscheint, dürfen Sie ein eigenes, unabhängiges Gegengutachten beauftragen — bei Fremdverschulden wieder auf Kosten der Gegenseite.

Genau deshalb zählt die Unabhängigkeit des Sachverständigen: Ich arbeite ausschließlich für Sie als Geschädigten, nicht im Lager einer Versicherung.

Häufige Fragen

Das Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe — meist einige hundert Euro. Für Geschädigte eines fremdverschuldeten Unfalls kostenlos: Die gegnerische Haftpflicht zahlt es als Teil des Schadens.

Termin innerhalb von 24–48 Stunden, Begutachtung vor Ort (30–60 Minuten), anschließend Kalkulation und Ausarbeitung des fertigen Gutachtens.

Über der Bagatellgrenze (~750–1.000 €) ist das Gutachten die richtige Wahl: Nur es erfasst Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden — und hat vor Gericht Beweiskraft.

Das hängt vom Umfang und der Komplexität des Schadens ab. Jedes Gutachten wird so sorgfältig ausgearbeitet, wie es der Fall erfordert — Gründlichkeit geht dabei vor Geschwindigkeit.

Nein. Sie haben die freie Gutachterwahl — die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben.

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