5 Min./Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger
Kurz gesagt
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug – gleiches Modell, Alter, Laufleistung und Zustand. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ausgezahlt.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug am seriösen Gebrauchtwagenmarkt wiederzubeschaffen. Bei einem Totalschaden ist er die Grundlage Ihrer Entschädigung.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert beantwortet eine einfache Frage: Was kostet es, Ihr Fahrzeug durch ein gleichwertiges zu ersetzen? Maßgeblich ist ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler – mit gleichem Modell, Baujahr, Ausstattung, Laufleistung und Zustand zum Unfallzeitpunkt.
Er ist nicht zu verwechseln mit dem Neupreis (Neuwert) oder dem reinen Zeitwert. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich am tatsächlichen Marktpreis, den Sie für einen gleichwertigen Ersatz bezahlen müssten.
Wiederbeschaffungswert, Restwert & Zeitwert im Vergleich
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt |
| Restwert | Wert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand (z. B. Verkauf an Aufkäufer) |
| Zeitwert | Allgemeiner Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung |
| Wiederbeschaffungsaufwand | Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Ihre Auszahlung bei Totalschaden |
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Der Sachverständige ermittelt den Wert anhand des regionalen Marktes: vergleichbare Angebote, Bewertungssysteme (z. B. DAT, Schwacke) und seine Markterfahrung fließen zusammen. Entscheidend ist der Markt, der für Sie tatsächlich erreichbar ist.
Steuerfrage: Bei einem regelbesteuerten Fahrzeug ist die Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert enthalten, bei differenzbesteuerten oder von privat gekauften Fahrzeugen nur anteilig oder gar nicht. Das beeinflusst die Auszahlung spürbar.
Restwert oder Wiederbeschaffungswert – was wird ausgezahlt?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparatur teurer als das Fahrzeug wert ist) erhalten Sie nicht beides, sondern die Differenz: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Beispiel: 12.000 € Wiederbeschaffungswert − 3.000 € Restwert = 9.000 € Auszahlung. Wollen Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen, kann die 130-%-Regelung greifen.
Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt?
Setzt die gegnerische Versicherung den Wert zu niedrig an, müssen Sie das nicht hinnehmen. Ein unabhängiges Gutachten weist den korrekten, marktgerechten Wiederbeschaffungswert nach – und ist Ihre Grundlage, um die volle Entschädigung durchzusetzen.
Häufige Fragen
Der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (gleiches Modell, Alter, Laufleistung, Zustand) am seriösen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten.
Bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beide Werte werden also verrechnet, nicht addiert.
Der Sachverständige ermittelt ihn aus vergleichbaren Marktangeboten, Bewertungssystemen und Markterfahrung – bezogen auf den für Sie erreichbaren regionalen Markt.
Ja. Sie können sich bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus Restwert) auszahlen lassen, ohne ein Ersatzfahrzeug zu kaufen.

