5 Min./Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger
Kurz gesagt
Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten ausgezahlt, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen – allerdings netto. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen und sie anfällt.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten ermittelten Schaden auszahlen, ohne (vollständig) zu reparieren. Das verschafft Ihnen Freiheit – hat aber klare Spielregeln.
Was ist die fiktive Abrechnung?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Sie können tatsächlich reparieren lassen und konkret abrechnen – oder sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Letzteres nennt man fiktive Abrechnung. Sie können das Geld dann frei verwenden oder günstiger (z. B. in Eigenregie) reparieren.
Was wird bei der fiktiven Abrechnung abgezogen?
Der wichtigste Abzug ist die Mehrwertsteuer: Sie wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – also bei echter Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten.
Zusätzlich versucht die Versicherung häufig, auf eine günstigere Referenzwerkstatt zu verweisen (sogenannte Verweisung). Ob das zulässig ist, hängt von Alter, Scheckheftpflege und Erreichbarkeit der Werkstatt ab – hier lohnt ein genauer Blick.
Tipp: Lassen Sie sich nicht ungeprüft auf eine billigere Werkstatt verweisen. Bei jüngeren, scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist die Verweisung oft unzulässig.
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Reparaturkosten brutto (laut Gutachten) | 4.760 € |
| enthaltene Mehrwertsteuer (19 %) | − 760 € |
| Auszahlung bei fiktiver Abrechnung | 4.000 € (netto) |
| Wertminderung (zusätzlich) | + wird separat erstattet |
Vorteile und Nachteile
- Vorteil: Sie sind frei – reparieren in Eigenregie, später oder gar nicht.
- Vorteil: Wertminderung und Nebenkosten werden trotzdem erstattet.
- Nachteil: Die Mehrwertsteuer gibt es zunächst nicht.
- Nachteil: Die Versicherung kürzt häufiger – ein Gutachten ist Ihre Absicherung.
Später doch reparieren? Nachforderung ist möglich
Entscheiden Sie sich nach der fiktiven Abrechnung doch für eine fachgerechte Reparatur, können Sie in der Regel die zunächst nicht erstattete Mehrwertsteuer und mögliche Differenzen nachfordern. Die Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach drei Jahren – bewahren Sie Gutachten und Belege gut auf.
Häufige Fragen
Die Auszahlung des im Gutachten ermittelten Schadens, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten.
Die Mehrwertsteuer wird zunächst nicht erstattet, und die Versicherung kürzt häufiger (z. B. über die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt).
Vor allem die Mehrwertsteuer (meist 19 %). Zusätzlich können Abzüge über eine zulässige Werkstattverweisung entstehen.
Die Mehrwertsteuer sowie – unter Voraussetzungen – die Differenz zu einer günstigeren, gleichwertigen und erreichbaren Referenzwerkstatt. Wertminderung bleibt erstattungsfähig.

