SV Gutjar — Kfz-Sachverständiger

Ratgeber

Kfz-Gutachten: Kosten, Honorartabelle & wer zahlt

0 €

bei unverschuldetem Unfall

nach Schadenshöhe

nicht nach Stunden

BVSK-orientiert

transparente Honorartabelle

6 Min./Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger

Kurz gesagt

Die Kosten eines Kfz-Gutachtens richten sich nach der Schadenshöhe: bei 1.500 € Schaden ca. 400–500 €, bei 5.000 € ca. 650–800 €, bei 10.000 € ca. 900–1.100 € (brutto, marktübliche Richtwerte inkl. Nebenkosten). Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung — Sie selbst nichts.

Ein Kfz-Gutachten kostet je nach Schadenshöhe meist zwischen 400 und 1.200 € — doch die wichtigste Zahl für Geschädigte lautet: 0 €. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflicht das komplette Honorar.

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

Kfz-Sachverständige rechnen nicht nach Stunden ab, sondern nach Schadenshöhe: Das Grundhonorar ist an den Bruttoschaden gekoppelt und orientiert sich an der Honorarbefragung des Bundesverbands BVSK, die Gerichte regelmäßig als Maßstab heranziehen. Dazu kommen Nebenkosten — Fahrtkosten, Fotokosten, Schreib- und EDV-Kosten — meist zusammen 50 bis 150 €.

Schadenshöhe (brutto)Gutachterkosten inkl. Nebenkosten (Richtwert)
bis 1.000 €ca. 350 – 450 €
1.500 €ca. 400 – 500 €
3.000 €ca. 550 – 700 €
5.000 €ca. 650 – 800 €
10.000 €ca. 900 – 1.100 €
25.000 €ca. 1.300 – 1.600 €

Richtwerte, brutto, marktüblich (BVSK-orientiert). Die exakte Höhe hängt vom Einzelfall ab — und steht transparent im Gutachten. Für Geschädigte entscheidend: Diese Rechnung geht bei Fremdverschulden an die gegnerische Versicherung, nicht an Sie.

Wer zahlt das Gutachten — alle Fälle im Überblick

Der häufigste Irrtum: Viele Geschädigte verzichten aus Kostenangst auf das Gutachten — dabei ist es bei Fremdverschulden Teil des Schadensersatzes. Wer stattdessen nur mit dem Werkstatt-Kostenvoranschlag abrechnet, verschenkt regelmäßig Wertminderung und Nutzungsausfall.

FallWer zahlt?
Unverschuldeter UnfallGegnerische Haftpflicht — zu 100 %
Teilschuld (Quote)Anteilig nach Haftungsquote (bei 50/50: die Hälfte)
KaskoschadenIhre Kaskoversicherung nach Vertragslage
Wertgutachten (Kauf/Verkauf)Auftraggeber — Festpreis vorab
BagatellschadenGutachten meist nicht erstattungsfähig — Kostenvoranschlag nutzen

Rechenbeispiel: Schaden von 1.500 €

Ein typischer Parkschaden: Stoßfänger, Kotflügel, Lackierung — kalkulierte Reparaturkosten 1.500 € brutto. Das Gutachterhonorar liegt hier bei rund 400 bis 500 €. Klingt viel? Die Rechnung zahlt die gegnerische Versicherung. Und das Gutachten bringt Ihnen zusätzlich die Positionen, die sonst niemand beziffert: eine mögliche Wertminderung und den Nutzungsausfall für die Reparaturtage — zusammen oft mehr als das Honorar selbst.

DEKRA, TÜV oder freier Gutachter — wo ist der Unterschied?

Preislich liegen Prüforganisationen und freie Sachverständige nah beieinander — beide orientieren sich an schadenshöhenbasierten Honorartabellen. Der Unterschied liegt woanders: Als freier, unabhängiger Gutachter arbeite ich ausschließlich im Auftrag des Geschädigten, komme mobil zu Ihnen (statt Terminvergabe an der Prüfstelle) und betreue den Fall persönlich vom Anruf bis zur Regulierung — als zertifizierter Partner des TÜV Rheinland mit derselben anerkannten Qualifikation.

Häufige Fragen

Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers — das Honorar gehört zum erstattungsfähigen Schaden. Nur bei Eigenaufträgen (z. B. Wertgutachten) zahlen Sie selbst, dann zum vorab vereinbarten Festpreis.

Rund 400–500 € brutto inklusive Nebenkosten (marktüblicher Richtwert). Bei Fremdverschulden trägt diese Kosten die gegnerische Versicherung.

Über der Bagatellgrenze (~750–1.000 €) das Gutachten — es erfasst Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden und ist beweissicher. Beim Kleinstschaden reicht der Kostenvoranschlag.

Das Grundhonorar ist an die Schadenshöhe gekoppelt (BVSK-orientiert) — von ca. 350 € bei Kleinschäden bis in den vierstelligen Bereich bei Großschäden, plus Nebenkosten.

Erstattungsfähig ist das übliche Honorar (BVSK-Korridor). Deshalb arbeite ich transparent innerhalb dieser Sätze — Kürzungsdiskussionen haben so keine Grundlage.

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