Mainz/Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger
Kurz gesagt
Ein Haftpflichtgutachten wird nach einem fremdverschuldeten Unfall erstellt und von der Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt. Als Geschädigter in Mainz haben Sie die freie Gutachterwahl – und zahlen nichts.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Mainz haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Haftpflichtgutachten – bezahlt von der gegnerischen Versicherung. Es sichert Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert beweissicher und ist die Grundlage Ihrer vollständigen Entschädigung.
Was ist ein Haftpflichtgutachten?
Ein Haftpflichtgutachten ist das Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall. Es dokumentiert alle Schäden an Ihrem Fahrzeug beweissicher und beziffert sämtliche Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Weil die Gegenseite haftet, trägt auch deren Versicherung die Kosten des Gutachtens – nicht Sie.
Der Unterschied zum Kaskogutachten liegt in der Schuldfrage: Beim Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers, beim Kaskoschaden Ihre eigene Kaskoversicherung nach deren Bedingungen.
Ihre Rechte als Geschädigter in Mainz
- Freie Gutachterwahl – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben.
- Die gegnerische Haftpflicht trägt die Gutachterkosten vollständig.
- Anspruch auf Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen und – bei Totalschaden – Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
- Keine Werkstattbindung: Sie entscheiden, wo und ob repariert wird.
Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung keinen eigenen Gutachter aufdrängen. Wer den Gutachter stellt, bewertet selten in Ihrem Interesse – Ihr Anspruch auf freie Gutachterwahl ist gesetzlich abgesichert.
Was das Gutachten beweissicher erfasst
| Position | Bedeutung für Ihre Erstattung |
|---|---|
| Reparaturkosten | Fachgerechte Kalkulation aller Schäden (Audatex) |
| Merkantile Wertminderung | Der Wertverlust, der trotz Reparatur bleibt |
| Nutzungsausfall / Mietwagen | Entschädigung für die Ausfallzeit |
| Restwert & Wiederbeschaffungswert | Grundlage bei wirtschaftlichem Totalschaden |
| Verdeckte Schäden | Sensorik, Träger, Struktur – oft teuer, von außen unsichtbar |
Ablauf in Mainz: schnell und mobil vor Ort
Sie müssen nichts transportieren: Als mobiler Sachverständiger komme ich zu Ihnen nach Mainz – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Einen Termin gibt es meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Die Schäden werden fotografisch und messtechnisch dokumentiert und mit dem System Audatex nachvollziehbar kalkuliert.
Jedes Gutachten wird sorgfältig, nachvollziehbar und nach höchsten Standards erstellt – für die Verwendung bei Versicherung, Anwalt oder Gericht.
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts – die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten als Teil des Schadens.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Gutachten gehört zum erstattungsfähigen Schaden.
Ja. Sie haben die freie Gutachterwahl – die Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben.
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Ich komme dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht.
Beim Haftpflichtschaden (Fremdverschulden) zahlt die gegnerische Versicherung, beim Kaskoschaden Ihre eigene Kaskoversicherung.


