4 Min./Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger
Kurz gesagt
Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Ist-Zustand noch wert ist – also das, was ein Aufkäufer dafür zahlt. Bei einem Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um Ihre Entschädigung zu ermitteln.
Der Restwert entscheidet bei einem Totalschaden mit darüber, wie viel Geld Sie bekommen. Wer ihn falsch ansetzt, verschenkt bares Geld.
Was bedeutet Restwert beim Auto?
Der Restwert ist der Marktwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall – im beschädigten Zustand. Er ist das Gegenstück zum Wiederbeschaffungswert: Während dieser den Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug angibt, beziffert der Restwert, was Ihr beschädigtes Auto noch einbringt.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Der Sachverständige ermittelt den Restwert auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt – in der Regel über mehrere konkrete Aufkäuferangebote. Entscheidend ist: Es zählt der regionale Markt, nicht überregionale Höchstgebote aus dem Internet.
Restwert oder Wiederbeschaffungswert – was zählt?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beispiel: 12.000 € Wiederbeschaffungswert − 3.000 € Restwert = 9.000 € Auszahlung. Den Restwert realisieren Sie, indem Sie das beschädigte Fahrzeug verkaufen.
Hoher oder niedriger Restwert – was ist besser für mich?
Für Sie als Geschädigten ist ein niedriger, aber realistisch erzielbarer Restwert günstiger: Je niedriger der Restwert, desto höher die Auszahlung. Wichtig ist nur, dass Sie das Fahrzeug auch tatsächlich zu diesem Wert verkaufen können.
Vorsicht bei Restwertangeboten der Versicherung: Überregionale Höchstgebote müssen Sie in der Regel nicht akzeptieren. Maßgeblich ist der von Ihrem Gutachter ermittelte regionale Restwert (st. Rspr. des BGH).
Häufige Fragen
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand – also der Betrag, den ein Aufkäufer dafür zahlen würde.
Der Sachverständige ermittelt ihn über konkrete Aufkäuferangebote auf dem regionalen Markt.
Bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Den Restwert erhalten Sie über den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs.
Ein niedriger, realistisch erzielbarer Restwert bedeutet eine höhere Auszahlung – solange Sie das Fahrzeug zu diesem Wert verkaufen können.

