SV Gutjar — Kfz-Sachverständiger

Ratgeber

Totalschaden am Auto: Wann, wie viel & was tun?

Reparatur > Wert

wirtschaftl. Totalschaden

WBW − Restwert

= Auszahlung

bis 130 %

reparieren statt abrechnen

5 Min./Von Dimitri Gutjar, Kfz-Sachverständiger

Kurz gesagt

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Sie erhalten dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ausgezahlt – oder lassen über die 130-%-Regelung reparieren.

Reparatur teurer als der Fahrzeugwert? Dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Was das für Ihre Auszahlung bedeutet – und welche Optionen Sie haben.

Wann gilt ein Auto als Totalschaden?

Man unterscheidet zwei Fälle. Ein technischer Totalschaden bedeutet, dass sich das Fahrzeug technisch nicht mehr reparieren lässt – das ist selten. Häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden: Hier ist eine Reparatur zwar möglich, aber teurer als der Wiederbeschaffungswert. Dann lohnt sich die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr.

Wie viel bekommt man bei einem Totalschaden?

Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beispiel: Wiederbeschaffungswert 12.000 €, Restwert 3.000 € – ausgezahlt werden 9.000 €. Den Restwert realisieren Sie über den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs. Wertminderung fällt bei einem Totalschaden nicht an, dafür aber gegebenenfalls Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer.

Reparieren trotz Totalschaden? Die 130-%-Regelung

Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug, müssen Sie es nicht abgeben: Solange die Reparaturkosten höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, dürfen Sie fachgerecht reparieren lassen und das Fahrzeug behalten – Voraussetzung ist die Weiternutzung für mindestens sechs Monate.

Wirtschaftlicher Totalschaden – gut oder schlecht?

Ein Totalschaden klingt dramatischer, als er ist. Für Sie als Geschädigten ist entscheidend, dass Sie voll entschädigt werden – über Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Sie können das Fahrzeug behalten und in Eigenregie reparieren, es zum Restwert verkaufen oder über die 130-%-Regelung instand setzen lassen. Ein Gutachten sorgt dafür, dass alle Werte korrekt angesetzt werden.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Sobald das Gutachten vorliegt, prüft die gegnerische Versicherung den Schaden. In der Praxis dauert die Auszahlung meist rund zwei bis vier Wochen. Ein vollständiges, beweissicheres Gutachten beschleunigt die Regulierung, weil es Rückfragen vermeidet.

Häufige Fragen

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – oder bei einem (seltenen) technischen Totalschaden, wenn keine Reparatur mehr möglich ist.

Den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beispiel: 12.000 € − 3.000 € = 9.000 € Auszahlung.

Sie werden voll entschädigt (WBW minus Restwert) und können das Fahrzeug behalten, verkaufen oder über die 130-%-Regelung reparieren lassen.

Nach Vorlage des Gutachtens meist rund zwei bis vier Wochen, je nach Versicherung.

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